Mit dem Inkrafttreten des geänderten Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt haben sich insbesondere im Bereich der jugend- und Sonderfischerei folgende Neuerungen ergeben:
- Das Mindestalter für die Ausstellung eines Fischereischeins wurde von 14 auf 12 Jahre abgesenkt
- Die Jugendfischerprüfung und der Jugendfischereischein entfallen. Die Jugendfischerprüfungen werden nicht mehr durchgeführt und es werden keine neuen Jugendfischereischeine mehr ausgestellt.
- Stattdessen ist die Teilnahme an der Friedfischfischerprüfung sowie die Ausstellung eines Friedfischfischereischeins bereits ab dem vollendeten 8. Lebensjahr möglich.
- Eine bereits bestandene Jugendfischerprüfung berechtigt zur Ausstellung eines Friedfischfischereischeins. Eine erneute Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
- Bereits ausgestellte Jugendfischereischeine behalten ihre Gültigkeit für die jeweilige Laufzeit. Auf Grund der Abschaffung dieses Scheins ist der Übergangszeitraum auf maximal zehn Jahre begrenzt.
- Inhaber und Inhaberinnen von Sonderfischereischeinen dürfen künftig auch durch volljährige Inhaber eines Friedfischfischereischeins begleitet werden
Stand 24.04.2026 – Mitteilung des LK Anhalt-Bitterfeld