Gesetzliche Neuerungen im Fischereirecht

Mit dem Inkrafttreten des geänderten Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt haben sich insbesondere im Bereich der jugend- und Sonderfischerei folgende Neuerungen ergeben:

  • Das Mindestalter für die Ausstellung eines Fischereischeins wurde von 14 auf 12 Jahre abgesenkt
  • Die Jugendfischerprüfung und der Jugendfischereischein entfallen. Die Jugendfischerprüfungen werden nicht mehr durchgeführt und es werden keine neuen Jugendfischereischeine mehr ausgestellt.
  • Stattdessen ist die Teilnahme an der Friedfischfischerprüfung sowie die Ausstellung eines Friedfischfischereischeins bereits ab dem vollendeten 8. Lebensjahr möglich.
  • Eine bereits bestandene Jugendfischerprüfung berechtigt zur Ausstellung eines Friedfischfischereischeins. Eine erneute Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Bereits ausgestellte Jugendfischereischeine behalten ihre Gültigkeit für die jeweilige Laufzeit. Auf Grund der Abschaffung dieses Scheins ist der Übergangszeitraum auf maximal zehn Jahre begrenzt.
  • Inhaber und Inhaberinnen von Sonderfischereischeinen dürfen künftig auch durch volljährige Inhaber eines Friedfischfischereischeins begleitet werden

Stand 24.04.2026 – Mitteilung des LK Anhalt-Bitterfeld

adminbitterfeld