Neues aus der Mitgliederversammlung vom 29.10.2016
- Bei Arbeiten am Gewässer bitte die Brut- und Setzzeiten beachten! Diese sind jedes Jahr vom 01.03. bis 30.09.
- Die Fangstatistik für das Jahr 2016 ist bis spätestens 17.03.2017 in der Geschäftsstelle ab zugeben. Vordrucke dazu können im Downloadbereich zum Ausdrucken herunter geladen werden.
- Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass „Wettkampffischen“ entsprechend Tierschutz sowie Fischereigesetz verboten ist. Traditionsveranstaltungen, wie zB. das Anangeln, sind Gruppenveranstaltungen, die auschließlich ohne Bewertung des Fangs veranstaltet werden. Gruppenveranstaltungen sollten stets vorher mit den Gewässerbetreuenden Vereinen abgesprochen werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
- Die Mitgliederversammlung hat mehrheitlich einem Antrag der Fischereiaufseher zu gestimmt und damit beschlossen. Dem zufolge wird ab 2017 der Einlaufbereich des Muldestausee Pouch sowie der Muldeabschnitt von der Poucher Brücke (B100) bis zu den ersten Entwässerungsgräben (G1/G2) in der Zeit vom 15.02. bis 31.05.(Schonzeit des Zanders) jeden Jahres für das gesamte Angeln gesperrt. Diese Maßnahme soll dem Schutz des Zanderbestandes dienen und ausreichend Zeit und Rückzugsmöglichkeiten zum Laichen bieten. Das Kunstköderverbot im Einlaufbereich bleibt in der übrigen Zeit unverändert bestehen. Im Downloadbereich ist eine Karte des Einlaufbereiches zur Veranschaulichung.
- Zur Befahrung entlang der Mulde kann ein großer Erfolg verzeichnet werden. auf der Poucher Seite vom Graben (G1/G2) bis zum Naturschutzgebiet ist es nun gestattet, am Ufer entlang die KfZ beim Angeln abzustellen sowie am Ufer entlang zu fahren. Auf der anderen Seite gilt dies, ausser dem Bereich des NABU von der Poucher-Brücke (B100) bis zur Landesgrenze. Das Abstellen der Fahrzeuge bitte direkt am Ufer! Zum besseren Verständnis kann im Downloadbereich eine Karte des Gebietes herunter geladen werden. Darin sind die entsprechenden Flächen eingezeichnet.