Mitgliederversammlung vom 07.04.2017

Neues aus der Mitgliederversammlung vom 07.04.2017

 

  • Am 16.03.2017 kam die Besatzkommission im Anglerheim „Kleiner Richard“ in Sandersdorf zusammen. Beschlossen wurde:
    • kein Besatz von Hechten in 2017
    • dafür werden 100 kg Aal mehr besetzt
    • Keine Veränderung beim Kauf von Karpfen
  • Zur Abgabe der Fangstatistik:
    • In diesem Jahr wurde letztmalig telefonisch an die Abgabe erinnert
    • Die Abgabe der Fangstatistik muss zwingend in Papierform mit Original Unterschrift abgegeben werden. Ab dem nächsten Jahr werden Statistiken per Email oder Fax als Nicht fristgerecht abgegeben gewertet!!!! Weiterhin ist das aktuelle Formular vom AVB e.V. zu verwenden!
    • Hinweis: Der AVB e.V. wird ab 2018 für nicht fristgerecht abgegebene oder nicht abgegebene Fangstatistiken  die durch die Mitgliederversammlung beschlossene Strafe (50,00 €) einfordern!
  • Mitgliederstatistik vom LAV Sachsen-Anhalt e.V.:
    • ca. 60.000 Fischereischeininhaber in Sachsen-Anhalt
    • ca. 42.000 Mitglieder sind in Vereinen in Sachsen-Anhalt organisiert
    • ca. 4.300 Kinder / Jugendliche sind Inhaber eines Jugendfischereischeines in Sachsen-Anhalt
  • Sehr guter Gastkartenverkauf im Jahr 2016;  Dadurch konnte der Fischbesatz um 1150 kg Karpfen aufgestockt werden.
  • Mitgliederstatistik des AVB e.V.:
    • 1.633 Vollzahler
    • 173 Jugendliche
    • 7 Ehrenmitglieder
    • 10 Passive Mitglieder
    • 7/2 Quartalsmarken Vollzahler / Jugend
  • Jugendarbeit: Erinnerung an die Unterstützung von Jugendlichen:
    • Kinder und Jugendliche erhalten nach Erwerb des Jugendfischereischeines und Eintritt in einem unserer OG/Vereine im laufenden Jahr einen Zuschuss in Höhe von 30,00 € beim Kauf von Angelmaterial.
  • Fischereiaufsicht:
    • Von der Sitzung der Fischereiaufsicht mit der Wasserschutzpolizei vom Dezember 2016 gab es folgenden Hinweis:
      • „Es dürfen nur Setzkescher verwendet werden, die aus knotenfreiem Material sind. Setzkescher sind nur gestattet zur Hälterung von Fischen bei Hegeveranstaltungen sowie zur Hälterung von Köderfischen. Die Hälterung von Fischen, die für den Verzehr gedacht sind, also zum Frischhalten des Lebensmittel Fisch ist dagegen untersagt, da kein vernünftiger Grund vorliegt. Dies geht aus der Gewässerordnung des Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. sowie aus dem §40 Abs. 18a des Fischereigesetzes hervor“
    • momentan sind 52 Fischereiaufseher für den AVB e.V. tätig; davon 17 bestätigte Fischereiaufseher
    • 2016 fanden 45 Kontrollen an den Gewässern des AVB e.V.  statt
    • 6 Strafanzeigen (alle wurden eingestellt); 5 Bußgeldbescheide
    • Hinweis: Alle notwendigen Papiere müssen beim Angeln vorhanden und auch ordnungsgemäß ausgefüllt sein.

 

Maik Sonntag