Aus gegebenem Anlass informiert der LAV e.V. in einer Pressemeldung über die Goitzsche!
Da das Interesse unserer Angler groß ist, Informationen darüber zu bekommen und auch viele Unwahrheiten kursieren, drucken wir hier die Pressemeldung des LAV e.V. mit ab:
Goitzsche, Seelhausener See… stiehlt sich die öffentliche Hand aus der Daseinsvorsorge für seine Bürger?
Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch über aktuelle Entwicklungen beim Fischereiausübungsrecht informieren.
Der Erhalt und die Fortführung der Angelfischerei nicht nur an der Goitzsche ist für den Verband unter eigener Federführung ein wichtiges Element sozialer Verantwortung gegenüber den Mitgliedern. Darüber hinaus stellt das Fischereiausübungsrecht durch den Verband eine wesentliche Quelle zur Sicherung eines breiten Zugangs und der nachhaltigen Entwicklung der Angelfischerei als Kulturgut dar und wirkt elitärer Verkrustung entgegen.
Da der Fischereipachtvertrag von 2007 mit dem damaligen Eigentümer, der LMBV, am 31.12.2018 endete und bereits damals bekannt war, dass es einen Eigentümerwechsel geben werde, waren wir langfristig an einem Vertragsabschluss mit dem neuen Eigentümer interessiert. Nach Vorgesprächen wurden wir am 11.11.2015 gegenüber der kommunalen EBV (Entwicklungs-, Betreiber- und Verwertungsgesellschaft mbH) nach deren Eintrag im Grundbuch mit unserem Pachtanliegen konkret.
Eine Rückantwort erhielten wir mit geraumer Verzögerung. In dieser wurde auf unseren Wunsch zur Verlängerung des Fischereipachtvertrages im Antwortscheiben nicht eingegangen, aber auf einen weiteren zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel verwiesen. Es wurde uns nur mitgeteilt, dass nun die private GGG (Goitzsche Grundstücksgesellschaft mbH) neuer Erwerber des Gewässers sei und die EBV sich in Liquidation befinde.
Unsere umgehende Kontaktaufnahme mit der GGG und der Blauwald GmbH hatte den Abschluss eines Fischereipachtvertrages mit dem jetzt neuen Eigentümer der Goitzsche zum Ziel. Sie wurde aber mit dem Hinweis auf eine künftige fischereiliche Bewirtschaftung durch einen angestellten Berufsfischer beantwortet. Mit dieser Mitteilung war unser Anliegen abschlägig beschieden. Weitere Kontaktversuche durch uns blieben erfolglos. So auch das letzte Schreiben des LAV, datiert vom 13.12.2018 (Stand 22.01.2019).
Um falschen in der Öffentlichkeit kursierenden Meldungen entgegenzuwirken, sehen wir es als richtig an, den chronologischen Ablauf gerafft zu veröffentlichen. So wird transparent für jeden erkennbar, dass die Aussage eines Sprechers der Goitzsche Grundstücksgesellschaft, veröffentlicht im MZ Regionalteil Bitterfeld, unter dem Titel: „Anglerverband nicht mehr zuständig: Neue Regeln für Hobby-Angler an der Goitzsche“ Mitteldeutsche Zeitung vom 21.01.2019, nicht korrekt ist. In dem Artikel heißt es: „der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. habe von seiner Möglichkeit, den Pachtvertrag zu verlängern, keinen Gebrauch gemacht“. Richtig ist vielmehr, dass auf unsere Kontaktaufnahmen zur Verlängerung des Pachtvertrages bis heute nicht reagiert wurde.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn journalistische Gründlichkeit künftig die Prüfung eingehender Nachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt stärker berücksichtigt.
Zum anderen wird jetzt über das Verscherbeln kommunalen Eigentums der Zugang zum „letzten großen Abenteuer des zwanzigsten Jahrhunderts“, wie Ernest Hemingway es nannte, über den Geldbeutel geregelt.
Hoffen wir im Interesse unserer Angler, dass sich gleiches Spiel nicht am Seelhausener See wiederholt, da wir dort ebenfalls seit längerem auf eine Antwort der GGG warten. GJ
Quelle: https://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/365-information-zum-fischereiausuebungsrecht-an-der-goitzsche