Raubfischköderverbot Stausee während Zanderschonzeit

Auf Grund vermehrter Verstöße gegen die Schonzeitenregelung für das Befischen des Zanders wurde der Antrag auf Verlängerung des Raubfischköderverbots bis einschließlich 31.05. (Ende der Schonzeit des Zanders) jeden Jahres für den Muldestausee (7-120-13) sowie der Mulde (7-120-21) und der Pachtstrecke Fischerei Bernau gestellt. Nach eingehender Erläuterung und Diskussion wurde der Antrag einstimmig beschlossen. Somit gilt ab sofort das verlängerte Raubfischköderverbot.

adminbitterfeld