auf Grund von mehrfachen Verstößen gegen die Auflagen des Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt und des Landkreises haben diese sich entschlossen, das Nachtangeln vom Boot aus sowie das Mitführen von Verbrennungsmotoren auf dem Muldestausee ab sofort zu verbieten (siehe Verbotsschild).
(gültig ab 24.05.2024)